Die Neomounts hat das Recht, Güter zu liefern, die an untergeordneten Punkten wie z.B. (aber nicht nur) der Farbe von den im Katalog abgebildeten Güter abweichen. Liefert die Neomounts ein Gut, das von dem vereinbarten Gut wesentlich abweicht, kann der Käufer die Vereinbarung (ausschließlich) hinsichtlich der abweichenden Güter innerhalb von 2 (zwei) Arbeitstagen nach der Lieferung schriftlich auflösen. Der Käufer kann in diesem Fall keinen Schadenersatz beanspruchen und die Neomounts ist lediglich zur Erstattung von dem, was im Zusammenhang mit jenem Teil der Vereinbarung, auf den sich die Auflösung bezieht, bereits vom Käufer bezahlt worden ist, verpflichtet.